Das Bundesministerium für Verkehr hat bestätigt, dass die Erweiterung des B-Führerscheins auf Wohnmobile bis 4,25 Tonnen erst ab dem 26. November 2029 gilt. Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, nationale Vorschriften bis zum 26. November 2028 zu erlassen, doch anwenden dürfen sie diese erst ab dem späteren Datum. Der Caravaning Industrie Verband (CIVD) kritisiert die lange Übergangsfrist und weist darauf hin, dass eine nationale Vorziehung zu Rechtsunsicherheit bei Fahrten in andere EU-Länder führen würde. Diskutiert wird eine Zusatzschulung von mindestens sieben Stunden mit praktischen Inhalten zur Fahrsicherheit.