Bei der Miete eines Wohnmobils oder Wohnwagens haftet der Mieter nur für Schäden durch unsachgemäße Handhabung, während normale Abnutzung und versteckte Mängel in die Risikosphäre des Vermieters fallen. Nach dem BGB muss der Vermieter das Verschulden des Mieters beweisen, und Streitfälle werden oft anhand des Übergabeprotokolls entschieden, das mit Fotos jedes Schadens dokumentiert werden sollte. Schadensersatzansprüche und Mietminderungen verjähren sechs Monate nach Ende des Mietvertrags.