Japan klärt Regeln zum Schlafen in Fahrzeugen an Raststätten
Das japanische Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus hat klargestellt, dass Schlafen in Fahrzeugen an Raststätten (Michi-no-Eki) ...
Das japanische Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus hat klargestellt, dass Schlafen in Fahrzeugen an Raststätten (Michi-no-Eki) und Autobahnraststätten (SA/PA) nicht vollständig verboten, aber eingeschränkt ist. Kurze Nickerchen zur Erholung des Fahrers sind erlaubt, da diese Einrichtungen als Ruhezonen ausgewiesen sind. Übernachtungen zu Unterkunftszwecken werden jedoch nicht befürwortet und gelten als nicht bestimmungsgemäße Nutzung. Einige Stationen bieten spezielle Übernachtungsbereiche an, aber Reisende sollten die örtlichen Regeln prüfen und Aktivitäten vermeiden, die andere stören könnten.