Wohnwagenversicherung: Notwendig oder nicht?
Eine Wohnwagenversicherung ist gesetzlich nicht verpflichtend. Die Haftung für Schäden an Dritten beim Abschleppen deckt die Kfz-Haftpflichtversicheru...
Eine Wohnwagenversicherung ist gesetzlich nicht verpflichtend. Die Haftung für Schäden an Dritten beim Abschleppen deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung ab, während Schäden am Wohnwagen selbst eine separate Wohnwagenversicherung erfordern, die typischerweise Feuer, Explosion, Diebstahl und Pannenhilfe abdeckt. Die Versicherungskosten hängen vom Wert des Wohnwagens ab, und die Deckung für Hagel- und Sturmschäden erfordert oft ein separates Modul oder beinhaltet eine Selbstbeteiligung.