Frau im Wohnmobil soll Bußgeld für 'Camping' während Langzeitparkens zahlen
In Spanien versuchte die Guardia Civil, eine Frau, die in einem Wohnmobil lebt, zu verwarnen, mit der Begründung, dass Langzeitparken Camping gleichko...
In Spanien versuchte die Guardia Civil, eine Frau, die in einem Wohnmobil lebt, zu verwarnen, mit der Begründung, dass Langzeitparken Camping gleichkomme. Gemäß der DGT-Anweisung PROT 2023/14 gilt Parken jedoch nicht als Camping, wenn das Fahrzeug keine Stützen ausfährt, keine zusätzliche Fläche belegt und keine Abwässer abgibt. Das einzige Argument der Streife war die Aufenthaltsdauer von über anderthalb Monaten, was in den Vorschriften nicht erwähnt wird.