Grundbesitzer legt Berufung ein, nachdem Gemeinderat das Wohnen im Wohnwagen untersagt
Ein Grundbesitzer in Semington, Wiltshire, hat beim Planungsinspektorat Berufung eingelegt, nachdem der Gemeinderat einen rückwirkenden Antrag auf ein...
Ein Grundbesitzer in Semington, Wiltshire, hat beim Planungsinspektorat Berufung eingelegt, nachdem der Gemeinderat einen rückwirkenden Antrag auf einen Standwohnwagen für landwirtschaftliche Zwecke abgelehnt hatte. Der Wohnwagen steht seit Oktober 2024 auf dem Grundstück; der Antrag wurde im Januar 2025 gestellt. Die Eigentümer argumentieren, dass eine 24-Stunden-Präsenz für das Tierwohl, die Sicherheit vor Eindringlingen und Raubtieren sowie die Notfallreaktion unerlässlich sei, und nennen die Lammzeit als Beispiel. Der Rat befand, dass die Notwendigkeit eines Wohnsitzes vor Ort nicht gerechtfertigt sei und der Geschäftsplan keine Nachweise für die Rentabilität enthalte.