Schweden legt B99-Anforderungen bis Juli 2027 fest
Infrastruktur- und Wohnungsbauminister Andreas Carlson antwortete auf eine Anfrage zur Umsetzung der vierten EU-Führerscheinrichtlinie für Wohnmobile....
Infrastruktur- und Wohnungsbauminister Andreas Carlson antwortete auf eine Anfrage zur Umsetzung der vierten EU-Führerscheinrichtlinie für Wohnmobile. Die Sonderregeln für Wohnmobile müssen bis spätestens 26. November 2028 umgesetzt werden und ab dem 26. November 2029 gelten. Ein Untersuchungsbeauftragter wird bis zum 16. Juli 2027 Vorschläge für die Anforderungen der Kategorie B99 (Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen oder mit einem Anhänger bis zu 5 Tonnen) vorlegen, gefolgt von einer öffentlichen Konsultation und einer Regierungsentscheidung.