Der Aufenthalt in einem legal geparkten Wohnmobil, auch nachts, verstößt nicht allein dadurch gegen das Campingverbot. Das geht aus einem Schreiben des griechischen Polizeihauptquartiers vom 7. Juli 2026 hervor, das als Antwort auf eine Anfrage des griechischen Wohnmobilverbands erging. Entscheidend sind zusätzliche Anzeichen dafür, dass außerhalb des Fahrzeugs campiert oder öffentlicher Raum genutzt wird. Die Klarstellung folgt der Änderung des Campingrechts 2025, die bei Wohnmobilisten für Verunsicherung gesorgt hatte.