Kärnten führt unterschiedliche Tourismusabgabe für Campingplätze und Hotels ein
Ab Jänner 2027 sieht das neue Kärntner Tourismusgesetz eine unterschiedliche Aufenthaltsabgabe vor: 4 Euro pro Nacht auf Campingplätzen und 4,50 Euro ...
Ab Jänner 2027 sieht das neue Kärntner Tourismusgesetz eine unterschiedliche Aufenthaltsabgabe vor: 4 Euro pro Nacht auf Campingplätzen und 4,50 Euro in Hotels. Die IG Camping erwägt rechtliche Schritte, da die Differenz von 0,50 Euro im Verhältnis zum niedrigeren Nächtigungspreis auf Campingplätzen als Wettbewerbshindernis gesehen wird. Tourismuslandesrat Schuschnig begründet die Ungleichbehandlung damit, dass der Campinggast sein Bett selbst mitbringt. Branchenexperten weisen darauf hin, dass Gerichte diese Begründung als nicht sachlich ansehen und den Einheitssatz von 4,50 Euro für alle verhängen könnten.