Die spanische Verkehrsbehörde DGT erinnert daran, dass Schuhe vor dem Wohnmobil, Kleidung am Rückspiegel, offene Türen oder Stühle daneben als Camping und nicht als Parken gelten. Dafür sind 200 Euro Strafe vorgesehen. Die Regel gilt außerhalb ausgewiesener Zonen, auch wenn die Besitzer sich im Fahrzeug befinden.
Strafen am Strand
In Spanien gelten strenge Regeln, die Übernachtung und Camping für Wohnmobile unterscheiden. Camping (mit Zelt, Stühlen usw.) am Strand gilt als schwerer Verstoß gegen das Küstengesetz (Ley 22/1988). Die Strafe für Camping beträgt ab 40 Euro pro Quadratmeter und Tag, für unerlaubtes Parken 50 bis 150 Euro, je nach lokalen Vorschriften bis zu 1500 Euro.