DGT bestraft Wohnwagenbesitzer mit 200 Euro für Schuhe draußen oder Kleidung am Spiegel
Die spanische DGT hat klargestellt, dass das Abstellen von Schuhen vor dem Wohnwagen, das Aufhängen von Kleidung am Rückspiegel, offene Türen oder Stü...
Die spanische DGT hat klargestellt, dass das Abstellen von Schuhen vor dem Wohnwagen, das Aufhängen von Kleidung am Rückspiegel, offene Türen oder Stühle daneben als Camping und nicht als Parken gelten. Diese Handlungen werden außerhalb ausgewiesener Zonen mit 200 Euro geahndet, selbst wenn sich die Insassen im Fahrzeug befinden.