In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ist für die Vermietung von Camping-Stellplätzen oder Tiny Houses im eigenen Garten eine behördliche Genehmigung erforderlich. Ohne Genehmigung gilt der Stellplatz als illegal. Die Regeln gelten unter anderem im Landkreis Osnabrück und im Kreis Minden-Lübbecke.