Landwirte in Niedersachsen können bis zu drei Campingstellplätze für kurze Aufenthalte auf landwirtschaftlichen Flächen ohne Genehmigung einrichten, müssen dies aber der Baubehörde melden. Ab dem vierten Stellplatz greift die Campingplatzverordnung, die eine offizielle Genehmigung sowie sanitäre Anlagen, Strom und eventuell Abwasserlösungen erfordert. Beraterin Katrin Busch von der LWK Niedersachsen weist darauf hin, dass die Kosten schnell mehrere Tausend Euro erreichen können und der zusätzliche Arbeitsaufwand für Landwirte steigt.