Finnisches Gericht gibt Mieter von Wohnmobil im Kratzer-Streit recht
Eine finnische Verbraucherbeschwerdekommission entschied, dass ein Vermieter kein Recht hatte, eine Kaution einzubehalten oder einen Selbstbehalt von ...
Eine finnische Verbraucherbeschwerdekommission entschied, dass ein Vermieter kein Recht hatte, eine Kaution einzubehalten oder einen Selbstbehalt von einem Vater zu verlangen, der ein Wohnmobil ohne Schäden zurückgab. Der Vorfall ereignete sich im Juni 2024, als der Mann ein Wohnmobil für eine Woche für 1.090 Euro mietete und 2.100 km fuhr. Das Unternehmen behauptete fünf Stunden nach der Rückgabe Kratzer an der vorderen Stoßstange und forderte 750 Euro, wobei es eine Kaution von 200 Euro einbehielt. Die Kommission stellte fest, dass die Beweislast beim Vermieter liegt, der keine ausreichenden Beweise vorlegte. Das Unternehmen ging jedoch in Konkurs, und der Mann wird seine 200 Euro wahrscheinlich nicht zurückbekommen.