Kommende Events
Alle EventsItalienischer Camper-Verband bekämpft Übernachtungsverbot in Wolkenstein
Ein nationaler Camper-Verband hat beim Bozner Verwaltungsgericht Rekurs gegen das Übernachtungsverbot in Fahrzeugen in der Gemeinde Wolkenstein eingelegt. Das Verbot, bislang einmalig in Südtirol, wurde mit Hygieneproblemen, Landschaftsschutz und öffentlicher Ordnung begründet. Die Verhandlung findet am 25. März statt.
Mustervertrag für Wohnmobilverkäufe in Florenz eingeführt
Die Handelskammer von Florenz hat einen Mustervertrag für den Verkauf neuer Wohnmobile verabschiedet. Die auf Anregung des Nationalen Koordinierungsverbands der Camper (A.N.C.C.) erstellte Initiative zielt darauf ab, mehr Transparenz und Vertrauenswürdigkeit im Verhältnis zwischen Händlern und Käufern zu gewährleisten. Der Vertrag enthält eine Schlichtungsklausel zur schnellen Beilegung von Streitigkeiten und erhielt eine positive Stellungnahme der Marktregulierungskommission.
Olbia genehmigt Verordnung für Wohnmobil-Stellplätze
Der Stadtrat von Olbia hat eine neue Verordnung für Kurzzeit-Stellplätze für Wohnmobile verabschiedet. Die Regelung wurde von der Region Sardinien nach einer Gerichtsentscheidung angeordnet. Die beiden bereits eingerichteten kommunalen Stellplatzbereiche in Basa und Berchiddeddu werden aufgrund fehlender Infrastruktur wie Entsorgung von Grauwasser und Stromanschlüssen kaum genutzt.
Wohnmobilverein in Civitavecchia wirft Stadtverwaltung Ignoranz vor
Der Civitavecchia-Wohnmobilverein behauptet, die Stadtverwaltung ignoriere seine Dialogbitten. Der Verein versucht seit Wochen, den Ausschluss von Wohnmobilen vom Parkplatz Via Pecorelli zu besprechen, erhielt aber keine Antwort, nicht einmal auf eine formelle Dokumentenanfrage. Der Verein beruft sich auf Artikel 185 der italienischen Straßenverkehrsordnung und ein Urteil des toskanischen Regionalverwaltungsgerichts vom 26. Mai 2025, das bestätigt, dass Wohnmobile beim Parken nicht diskriminiert werden dürfen.
Gemeinde Oristano erhöht Kurtaxensätze für 2026
Die Gemeinde Oristano hat neue Kurtaxensätze für 2026 beschlossen. Ab dem 1. März steigt der Satz für Wohnmobil-Stellplätze und Freiluftunterkünfte von 0,50 € auf 1,00 € pro Person und Nacht. Die Erhöhung betrifft auch Hotels und andere touristische Beherbergungsbetriebe.
Diebstahl im Wohnmobil gilt als Wohnungseinbruch
Italiens Kassationsgerichtshof hat bestätigt, dass ein Diebstahl in einem Wohnmobil als Wohnungseinbruchdiebstahl qualifiziert werden kann. Dies gilt, wenn das Fahrzeug für private Lebensäußerungen, wie Schlafen, genutzt wird und nicht nur als reines Transportmittel. Das Gericht wies die Berufung eines Mannes ab, der verurteilt wurde, weil er im September 2024 in Pisa aus einem geparkten Wohnmobil Gegenstände gestohlen hatte, während die Eigentümer schliefen.
Italien vereinfacht Regeln für Wohnmobile und Wohnwagen in Tourismusgebieten
Der italienische Ministerrat hat ein Dekret gebilligt, das Wohnmobile, Wohnwagen und Camper von der landschaftsrechtlichen Genehmigungspflicht ausnimmt. Die Vereinfachung gilt für mobile Übernachtungsmittel in bereits genehmigten Freiluft-Tourismusstrukturen. Für die Befreiung müssen die Fahrzeuge technischen Normen entsprechen, keine dauerhafte Verbindung zum Boden haben und über leicht lösbare Anschlüsse an Versorgungsnetze verfügen.
Italien vereinfacht Regeln für Wohnmobile und Campingplatz-Infrastruktur
Die italienische Regierung hat bürokratische Vereinfachungen für Freizeittourismus-Anlagen genehmigt. Das Aufstellen von Wohnmobilen und Wohnwagen erfordert keine zusätzliche landschaftsrechtliche Genehmigung, wenn das Gebiet bereits eine hat. Ein vereinfachtes Verfahren wird auch für die Genehmigung von Netzinfrastruktur und Änderungen an der Anordnung ausgestatteter Stellplätze eingeführt.
Wohnmobil-Club fordert neue Stellplätze in Apulien
Der Federiciano Wohnmobil-Club hat die Behörden erneut aufgefordert, geeignete Stellplätze für Touristen zu schaffen. In San Severo fand ein Treffen apulischer Vereine statt, die dem UCA-Verband angehören. Hauptthema war der Mangel an Infrastruktur für den Wohnmobil-Tourismus.
Wohnmobil ohne TÜV von Polizei in Ravenna beschlagnahmt
Die Ortspolizei in Ravenna beschlagnahmte ein Wohnmobil, das lange Zeit geparkt war. Das Fahrzeug hatte seit 2016 keine Hauptuntersuchung mehr, und der Eigentümer nutzte es weiterhin trotz eines Fahrverbots. Die Gesamtstrafen für wiederholte Verstöße beliefen sich auf über 4300 Euro.
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Regeln für freies Parken von Wohnmobilen in Italien
Artikel 185 der italienischen Straßenverkehrsordnung stellt das Parken eines Wohnmobils dem eines Pkw gleich, solange keine externen Aufbauten genutzt werden. Das Übernachten in einem öffentlichen Parkplatz ist erlaubt, wenn das Fahrzeug nicht am Boden verankert wird, kein Abwasser ablässt und seine Kontur nicht überschreitet. Gerichte haben pauschale kommunale Verbote als diskriminierend aufgehoben.
Wohnmobilisten in Civitavecchia fordern Parkplatz-Zugang vom Bürgermeister
Ein örtlicher Wohnmobilclub hat den Bürgermeister um ein Treffen gebeten, um den Parkplatz Via Pecorelli auch für Wohnmobile zugänglich zu machen. Der Verein verlangt, dass die Gebühren die gesetzliche Obergrenze von maximal 50 % über dem Preis für Pkw nicht überschreiten. Die Forderung folgt auf Fälle in Nachbargemeinden, in denen die Gebühren 300 % höher lagen.
Arezzo richtet gebührenpflichtigen Wohnmobil-Stellplatz für Weihnachtszeit ein
Die Gemeinde Arezzo hat für die Weihnachtsveranstaltungen einen reservierten Parkplatz für Wohnmobile eingerichtet. Vom 15. November 2025 bis zum 6. Januar 2026 ist das Parken auf dem Parkplatz an der Via Tarlati an Donnerstagen, Wochenenden und Feiertagen für alle Fahrzeuge außer Wohnmobile verboten. Das Parken für Wohnmobile ist gebührenpflichtig: 1 Euro pro Stunde oder 10 Euro für 24 Stunden, Zahlung via Parkuhr oder Apps.
Fahrverbote für Diesel Euro 5 in Norditalien ab Oktober
Ab dem 1. Oktober 2025 gelten in mehreren Regionen Norditaliens Fahrverbote für Diesel der Euro-5-Norm und früherer Klassen zur Luftreinhaltung. Die Maßnahmen betreffen städtische Gebiete in Gemeinden mit über 30.000 Einwohnern, werktags tagsüber. In einigen Regionen wurde das Verbot auf Oktober 2026 verschoben, tritt jedoch bei orangener oder roter Luftverschmutzungsalarmstufe in Kraft.
Änderung der Katastererfassung für Wohnmobile und Wohnwagen ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 sind mobile Unterkunftseinheiten wie Wohnmobile und Wohnwagen von der direkten Berechnung des Katasterertrags ausgeschlossen. Eigentümer von Campingplätzen und Feriendörfern müssen bis zum 15. Dezember 2025 eine Katasteraktualisierungserklärung einreichen. Der Wert ausgestatteter Übernachtungsflächen erhöht sich um 85%, der nicht ausgestatteter Flächen um 55%.
Katasteraktualisierung für Wohnwagen und Wohnmobile auf Campingplätzen bis 15. Dezember
Campingplätze, Feriendörfer und Agrotourismus-Betriebe in Italien müssen bis zum 15. Dezember 2025 aktualisierte Katastererklärungen einreichen. Die neue Regelung schließt dauerhaft aufgestellte Wohnwagen, Wohnmobile und Camper vom Ansatz des Katastereinkommens aus.
EU erweitert Führerschein Klasse B für Wohnmobile bis 4.250 kg
Die Europäische Union hat die Führerscheinregelungen geändert. Ab dem 1. November erlaubt der Führerschein der Klasse B das Führen von Wohnmobilen und Nutzfahrzeugen bis zu 4.250 kg Leergewicht, sofern diese elektrisch, mit Wasserstoff, Autogas oder Erdgas betrieben werden und der Fahrer den Schein seit mindestens zwei Jahren besitzt. Für die Erweiterung ist eine mindestens siebenstündige Schulung erforderlich.
EU erhöht Gewichtslimit für Führerschein der Klasse B auf 4250 kg für Öko-Fahrzeuge
Die Europäische Union hat die Vorschriften für den Führerschein der Klasse B geändert und erlaubt nun das Führen von Fahrzeugen bis zu 4250 kg statt der bisherigen 3500 kg. Die neue Regelung, die seit dem 27. Oktober 2025 offiziell ist, gilt nur für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (elektrisch, Wasserstoff, LPG oder Erdgas) und schließt Benziner und Diesel aus. Für diese Erweiterung ist ein mindestens zweijähriger Besitz der Klasse B und voraussichtlich ein 7-stündiger Ausbildungskurs erforderlich. Italien und Deutschland werden die Änderungen erst 2028 oder 2029 umsetzen.