Gesetzgebung — 🇮🇹 Italien
Sanpaolesi hat vorgeschlagen, in jeder italienischen Gemeinde einen Stellplatz für Wohnmobile einzurichten, um das Wachstum des europäischen Reisetourismus zu nutzen. Die Initiative zielt auf den Ausbau der Tourismusinfrastruktur. Die Meldung ist auf den 17. Oktober 2026 datiert.
Für den 21. Oktober wurde eine Anhörung vor dem Regionalen Verwaltungsgericht (TAR) angesetzt, das über die Rechtmäßigkeit der Wiedereröffnung des Campingplatzes Conero in Portonovo entscheiden soll. Eine im September von einem Anwohner eingereichte 32-seitige Beschwerde fordert die Aufhebung aller Verwaltungsakte und der einheitlichen Regionalgenehmigung (PAUR), die die Arbeiten nach etwa 16 Jahren Rechtsstreit freigegeben hatten. Das in den letzten Monaten reaktivierte Verfahren droht nun erneut gestoppt zu werden. Der Campingplatz war bereits 2010 eröffnet, aber ein Jahr später aus ähnlichen Gründen geschlossen worden. Die Leitung der Genossenschaft will den Platz im Juni 2027 wiedereröffnen, doch der Baubeginn wurde bis zur Gerichtsentscheidung verschoben.
Der Stadtrat von Monza hat fast einstimmig einen Antrag von Paolo Piffer zur Schaffung eines öffentlichen ausgestatteten Stellplatzes für Wohnmobile mit Ver- und Entsorgung angenommen. Bürgermeister Paolo Pilotto unterstützte den Vorschlag und wies darauf hin, dass eine Stadt mit 120.000 Einwohnern Unterkünfte für Wohnmobilreisende benötigt. Monza hatte früher den Campingplatz Santa Maria delle Selve mit über 200 Stellplätzen, der zwischen 2018 und 2019 geschlossen wurde. Der neue Platz für 20–30 Wohnmobile soll Grau- und Schwarzwasserentsorgung, Trinkwasserversorgung und Stromanschlüsse umfassen. Die Verwaltung könnte kommunal oder konzessioniert sein.
Das Gericht von Reggio Calabria hat den Beschlagnahmebeschluss für eine 1.280 Quadratmeter große Fläche in der Contrada Cardara in Brancaleone aufgehoben, die als Wohnmobilstellplatz genutzt wird. Die Fläche war am 21. August bei einer Kontrolle der Guardia di Finanza beschlagnahmt worden. Mit Beschluss vom 30. September ordnete das Kollegium die sofortige Rückgabe der Immobilie an; die Beschlagnahme wurde am 3. Oktober aufgehoben.
In Montebelluna wurden zwei als Dauerwohnsitz genutzte Wohnwagen als illegale Bauten eingestuft und der Staatsanwaltschaft übergeben. Der Bericht der Stadtpolizei für September wurde an die Staatsanwaltschaft, den Präsidenten der Region Venetien, den Provinzpräsidenten und das Ministerium für öffentliche Arbeiten weitergeleitet; die Unterlagen sind vertraulich, die Eigentümer werden nur mit Initialen genannt. Im August und September wurden in der Via Sansovino und der Via Groppa Fälle von Wohnwagen und Störungen der öffentlichen Ordnung gemeldet.
Ein Gericht in Vallo della Lucania ordnete die vorbeugende Beschlagnahme eines 8.000 Quadratmeter großen Campingplatzes in Palinuro in der Gemeinde Centola, Cilento, an. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit Unterstützung der Carabinieri des Nationalparks ergaben, dass der Platz von Anfang an über keine Genehmigung für Städtebau, Landschaftsschutz, Beherbergungsbetrieb, die Nutzung staatlicher Meeresflächen oder die Entsorgung von Flüssigabfällen und Schlämmen verfügte. Im Juli waren auf demselben Campingplatz acht im Bau befindliche Mobilheime mit Wasser- und Abwasseranschlüssen beschlagnahmt worden. Das Gebiet unterliegt dem Landschaftsschutz durch den Territorialplan für die Küste des Cilento.
Die Anwälte Emanuela Beacco und Gabriele Ballabio haben im Namen von Legambiente Basso Sebino, Italia Nostra Valle Camonica und Anwohnern der Via Nistoi die Gemeinde Pisogne aufgefordert, die Arbeiten für den neuen Wohnmobilstellplatz in der Via Nistoi sofort auszusetzen. Der Antrag stützt sich auf ein geologisches Gutachten vom September 2026 von Sonia Botticchio und Fabio Fenaroli, das ein Hochwasser- und hydrogeologisches Risiko feststellt: Das Gebiet war in den Jahren 2000, 2004 und 2008 von schweren Überschwemmungen betroffen, mit Wasserständen zwischen 50 cm und einem Meter, und weist eine Wiederkehrperiode von 20 Jahren auf. Die Geologen halten das Projekt für unvereinbar mit den hydraulischen und hydrogeologischen Vorgaben der Pläne PAI und PGRA und weisen darauf hin, dass der kommunale PGT die aktualisierten Bestimmungen noch nicht übernommen hat.
In Matera bleibt der Wohnmobilstellplatz in der Via Carlo Levi, 900 Meter von den Sassi entfernt, kostenlos, während ähnliche Einrichtungen in Cesenatico kostenpflichtig sind. Der Anwohner Antonio Serravezza weist auf entgangene Gemeindeeinnahmen hin, da das Gelände eingezäunt, beleuchtet, mit Picknickbereich ausgestattet ist und tägliche Kosten für Reinigung, Strom und Instandhaltung verursacht. In Cesenatico ist der Stellplatz automatisiert: Einfahrt über Schranke, maximale Aufenthaltsdauer 72 Stunden, Zahlung bei der Ausfahrt per Kredit- oder Debitkarte, Tarif 1 Euro pro Stunde und 7 Euro pro Tag. Laut dem Beschwerdeführer würde die Einführung eines ähnlichen Systems in Matera Einnahmen generieren, die in die Reinigung und Sicherheit des Bereichs reinvestiert werden könnten.
Nach dem Dekretgesetz 162 von 2027 gilt die Kfz-Steuerbefreiung für natürliche Personen nur für Personenkraftwagen mit einer Motorleistung von höchstens 80 kW. Lastkraftwagen der Kategorie N1 und Wohnmobile fallen nicht unter diese Erleichterung, auch wenn ihre Leistung unter 80 kW liegt. Die Befreiung gilt für Zahlungen, die 2027 fällig werden.
Im Mai 2026 erhielt Michel Letraveler einen Brief aus Italien mit der Aufforderung, eine angeblich nicht gezahlte Maut aus dem Jahr 2020 zu begleichen. Die geforderte Summe beträgt 119,36 €, bestehend aus 91 € Maut plus Gebühren. Der Brief kam von der Inkassofirma Nivi, die im Auftrag eines Autobahnbetreibers handelt. Michel gibt an, bereits 80,50 € vor Ort gezahlt zu haben, und legte Kontoauszüge als Nachweis vor. In Italien können Mautschulden einer Verjährungsfrist von bis zu zehn Jahren unterliegen.
Italienische Caravaning-Verbände haben vorgeschlagen, das Tempolimit für Gespanne aus Pkw und Wohnwagen auf 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen anzuheben. Die Initiative fällt mit dem Salone del Camper in Parma zusammen. Die aktuellen italienischen Limits liegen unter denen der meisten EU-Länder. Der Vorschlag wird von InCaravan Club Italia, ACIT und dem Tuttocaravan-Forum unterstützt, die moderne Sicherheitssysteme wie Anhängerkupplungsstabilisatoren und elektronische Schlingerdämpfung anführen. Eine parlamentarische und Regierungsprüfung steht aus.
Die Gemeinde Dogliani hat die Nutzungsordnung für den Wohnmobilstellplatz an der Piazza d'Armi veröffentlicht, der am 3. Juli eröffnet wurde und für bis zu zwölf Fahrzeuge gleichzeitig ausgelegt ist. Der Zugang ist ausschließlich Wohnmobilen gemäß den geltenden Vorschriften gestattet; das Parken ist ausdrücklich verboten für Autos, Motorräder, nicht ausgebaute Transporter, Wohnwagen, Zelte, Fahrzeuge ohne eigene Sanitäranlagen, Fahrzeuge mit 'nautischen' Entsorgungssystemen sowie Fahrzeuge, die 35 Doppelzentner oder die markierten Flächen überschreiten. Der maximale ununterbrochene Aufenthalt beträgt 96 Stunden ab dem Zeitpunkt der Ankunft; danach muss der Platz verlassen und vor einer erneuten Einfahrt ein Mindestabstand von 72 Stunden eingehalten werden. Die Ver- und Entsorgungsdienste sind vom 1. April bis 31. Oktober in Betrieb; in der Winterzeit vom 1. November bis 31. März können sie vorübergehend ausgesetzt werden, um Frostschäden zu vermeiden.
Der Stadtrat von Fiumicino hat einstimmig die Einrichtung kommunaler ausgestatteter Bereiche für das vorübergehende Parken von Wohnmobilen genehmigt. Ziel ist es, den Camperverkehr zu regulieren und wildes Parken zu bekämpfen.
Das Regionale Verwaltungsgericht Umbriens (Tar) hat den Eilantrag einer Gruppe von Bürgern abgelehnt, die den Bau eines geplanten Wohnmobil-Stellplatzes in Montoro stoppen wollten. Das Gericht stellte fest, dass die Dringlichkeit nicht gegeben sei, da die Gemeinde Narni bereits angeordnet habe, alle Arbeiten bis zum Abschluss der landschaftsrechtlichen Prüfung auszusetzen. Die Kläger, vertreten durch die Anwälte Fabrizio Garzuglia und Giovanni Ranalli, kündigten an, weitere Beschwerdegründe einzureichen, unter anderem gegen die Weigerung des Tourismusministeriums, den Standort des Projekts zu ändern.
In Italien erlaubt der Führerschein der Klasse B das Führen von Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg. Dabei ist jedoch das tatsächliche Gewicht mit Passagieren, Wasser und Gepäck zu berücksichtigen. Für Fahranfänger gelten zusätzliche Einschränkungen, und ab 2029 werden neue EU-Regeln das Führen von Wohnmobilen bis 4.250 kg nach einer speziellen Schulung erlauben.
Ein Leser von Trieste.news reagierte auf einen Artikel über die wachsende Zahl von Wohnmobilen auf dem Karst und erklärte, dass das Parken eines Wohnmobils legal ist, wenn die Bedingungen des Artikels 185 der Straßenverkehrsordnung erfüllt sind. Er betonte, dass das Übernachten im Fahrzeug kein Camping ist, wenn keine Regeln verletzt werden, und forderte die Durchsetzung von Verstößen statt neuer Verbote.
Die Stadt Ancona hat die Konzession für den Wohnmobilstellplatz in Posatora bis Dezember 2027 verlängert und dem Verein Campeggiatori Club Adriatico eine Ermäßigung der Jahresgebühr um 90% gewährt, von über 30.000 Euro auf etwa 3.022 Euro plus MwSt. Der Verein übernimmt die Wartungskosten, darunter Grünflächen, Elektroanlagen und Versicherungen. Die Verlängerung ist vorübergehend, während die Stadt über die Zukunft der 8.200 m² großen Fläche entscheidet.
In Italien kann eine ausgefahrene Markise oder ein Tisch am Wohnmobil als Camping gewertet werden und Bußgelder bis zu 500 Euro nach sich ziehen. In Spanien werden Wohnmobile ab dem 1. Oktober 2026 unter bestimmten Bedingungen wie Pkw behandelt. In Frankreich ist das Übernachten bis zu sieben Tage erlaubt, jedoch nur ohne Campingverhalten.
Artikel 185 der italienischen Straßenverkehrsordnung erlaubt Wohnmobilen das Parken an denselben Stellen wie anderen Fahrzeugen, sofern das Fahrzeug in seiner Fahrkonfiguration bleibt. Das Aufstellen von Markisen, Stühlen oder Außenzubehör verwandelt das Parken in Camping, das lokalen Vorschriften unterliegt. Übernachtungen im Wohnmobil gelten nicht als Camping, solange das Fahrzeug keine zusätzliche Fläche belegt oder Abwasser ableitet. Gemeinden können Parkbeschränkungen erlassen, die jedoch begründet und beschildert sein müssen.
Stefano Censini, nationaler Präsident der Unione Club Amici (UCA), kritisierte, dass Tarent seit 20 Jahren keinen modernen, ausgestatteten Wohnmobil-Stellplatz hat. Er erklärte, die Behörden beklagten sich über wildes Parken, stellten aber keinen regulierten Platz zur Verfügung. Censini wies darauf hin, dass ähnliche Einrichtungen in anderen Städten schnell gebaut würden, während das vorgesehene Gelände in Tarent für Veranstaltungen genutzt werde. Die UCA schlägt einen ganzjährigen Stellplatz vor, der auch als Unterstützungspunkt für den Zivilschutz dienen könnte.
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