Das Regionalverwaltungsgericht Latium entschied zugunsten eines Römers, dem die kostenlose Parkgenehmigung für sein Wohnmobil entzogen worden war. Das Gericht stellte fest, dass der Ausschluss von Wohnmobilen unter 3,5 Tonnen von Bewohnerparkausweisen diskriminierend ist, da sie denselben Verkehrsregeln unterliegen wie andere Fahrzeuge. Das Urteil hebt teilweise eine kommunale Richtlinie von 1999 auf.