Erbe eines Wohnmobils: Pflichtverfahren bei Geschwistern
Nach dem Tod des Eigentümers wird das Wohnmobil zum gemeinsamen Eigentum aller Erben. Verkauf oder Schenkung erfordern einstimmige Zustimmung; Verwalt...
Nach dem Tod des Eigentümers wird das Wohnmobil zum gemeinsamen Eigentum aller Erben. Verkauf oder Schenkung erfordern einstimmige Zustimmung; Verwaltung benötigt Zustimmung von mindestens zwei Dritteln. Der Fahrzeugschein wird ungültig; bei Verkauf innerhalb von drei Monaten nach dem Tod und ohne Nutzung ist keine Neuzulassung nötig. Andernfalls muss ein Erbe das Fahrzeug über die ANTS auf sich zulassen. Schnelles Handeln bei Versicherung und Wartung wird empfohlen, um Strafen und Wertverlust zu vermeiden.