Die Europäische Union hat eine Führerscheinreform verabschiedet, die zwischen 2028 und 2030 in Kraft treten wird. Die wichtigste Änderung erhöht die zulässige Höchstmasse für die Klasse B von 3.500 kg auf 4.250 kg für Elektro- und Alternativkraftstofffahrzeuge. Dies ermöglicht das Fahren schwererer Wohnmobile, Transporter und Krankenwagen ohne einen Führerschein der Klasse C1. Fahrer müssen mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse B sein und in einigen Fällen eine zusätzliche Schulung absolvieren. Die Reform führt auch die Möglichkeit ein, den Führerschein mit 17 Jahren (mit Begleitperson) zu erwerben, sowie den digitalen Führerschein.