Das griechische Gesetz, das seit 2009 in Kraft ist, legt Feuerlöscheranforderungen für verschiedene Fahrzeugkategorien fest. Für Personenkraftwagen (Kategorie M1) ist ein Pulverfeuerlöscher Typ 1 (8A, 34B, C) erforderlich. Für Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen und einer Höchstmasse über 5 Tonnen sind zwei Feuerlöscher Typ 3 (21A, 113B, C) erforderlich. Wohnmobile benötigen ebenfalls einen Feuerlöscher Typ 3. Die Behörden prüfen Kennzeichnung, Ablaufdatum, Plombenintegrität und Manometeranzeigen.