In Frankreich ist ein durchgestrichenes Wohnmobil-Schild nicht Teil der offiziellen Straßenverkehrszeichen und begründet allein keine Sperrung. Eine Gemeinde kann das Parken nur durch eine begründete Verordnung einschränken, etwa aus Verkehrsgründen oder zum Umweltschutz. In Port-des-Barques musste die Gemeinde nach einer Klage des Comité de liaison du camping-car ihre Verordnung aufheben und die Schilder entfernen. Bei einem Verbot empfiehlt es sich, beim Rathaus eine Kopie der Verordnung anzufordern und diese an einen Fachverband weiterzuleiten.