Spaniens DGT erlaubt Markisen und Ausstellfenster an geparkten Wohnmobilen und Campern
Die vom spanischen Kabinett verabschiedete Reform der Allgemeinen Verkehrsordnung tritt am 1. Oktober in Kraft. Nach den neuen Regeln gelten Wohnmobil...
Die vom spanischen Kabinett verabschiedete Reform der Allgemeinen Verkehrsordnung tritt am 1. Oktober in Kraft. Nach den neuen Regeln gelten Wohnmobile und Camper als geparkt und nicht als campierend, solange sie ihr Fahrzeugmaß nicht durch Markisen oder Ausstellfenster überschreiten, nur auf ihren Reifen stehen und keine Flüssigkeiten nach außen abgeben. Die DGT verweist auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 13. März 2018, das bestätigt, dass Gemeinden Parkzeiten begrenzen und Camping verbieten dürfen. Auch die Prüfintervalle werden klargestellt: Wohnmobile über 4 Jahre — alle zwei Jahre, über 10 Jahre — jährlich; umgebaute Kastenwagen bis 10 Jahre — jährlich, über 10 Jahre — halbjährlich. In den letzten 10 Jahren hat sich die Zahl der Wohnmobile in Spanien fast verdreifacht, von etwas mehr als 48.000 im Jahr 2015 auf fast 137.000.