Italienisches Gericht klärt Regeln für Parken und Übernachten im Wohnmobil
Ein italienisches Verwaltungsgericht hat die rechtliche Unterscheidung zwischen dem Parken eines Wohnmobils und illegalem Camping bekräftigt. Gemäß Ar...
Ein italienisches Verwaltungsgericht hat die rechtliche Unterscheidung zwischen dem Parken eines Wohnmobils und illegalem Camping bekräftigt. Gemäß Artikel 185 der Straßenverkehrsordnung gilt es als geparkt, wenn es nur auf seinen Rädern steht, ohne Stützfüße, Außenmöbel oder Abwasserentsorgung. Das Schlafen im Fahrzeug ist erlaubt, aber den Parkplatz mit Markise oder Möbeln in einen Campingplatz zu verwandeln, ist verboten und wird mit Geldstrafen zwischen 100 und 500 Euro geahndet.