Geändertes Campingplatzgesetz in Vorarlberg in Begutachtung
Der Entwurf zur Änderung des Vorarlberger Campingplatzgesetzes liegt bis 16. März 2026 zur Begutachtung auf. Kernpunkte sind die Möglichkeit für Gemei...
Der Entwurf zur Änderung des Vorarlberger Campingplatzgesetzes liegt bis 16. März 2026 zur Begutachtung auf. Kernpunkte sind die Möglichkeit für Gemeinden, den Anteil der Dauerstandplätze auf bis zu 80 Prozent anzuheben, sowie die Erweiterung der maximalen überdeckten Fläche für Mobilheime und Bungalows auf 60 m². Zudem entfällt die Verpflichtung zur öffentlichen Ausweisung von Dauerstandplätzen, und das Bewilligungsverfahren wird vereinfacht.