Versicherung kann bei Wohnmobil-Diebstahl wegen Parkplatzes Zahlung verweigern
Französische Versicherer lehnen Entschädigung bei Wohnmobil-Diebstahl ab, wenn es an einem verbotenen Ort geparkt war. Gemäß Artikel L113-1 des Versic...
Französische Versicherer lehnen Entschädigung bei Wohnmobil-Diebstahl ab, wenn es an einem verbotenen Ort geparkt war. Gemäß Artikel L113-1 des Versicherungsgesetzes gilt dies als bewusste Risikoerhöhung. Es wird empfohlen, nur auf offiziellen Stellplätzen zu parken und den Standort mit GPS und Fotos zu dokumentieren.