Die neue türkische Verordnung vom 4. April 2026 verschärft die Kontrolle über die Platzierung von Tiny Houses auf landwirtschaftlichen Flächen. Fahrbare Tiny Houses mit Zulassung und Kennzeichen benötigen keine Baugenehmigung, gelten jedoch bei Fundamentierung oder dauerhaftem Netzanschluss als feste Bauten. Für solche Objekte sind Bauantrag, Baugenehmigung und Nutzungsgenehmigung erforderlich. Verstöße führen zum Abriss innerhalb eines Monats und zu Geldstrafen.