Parken mit Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobil
Die Gemeinde Skellefteå hat Parkregeln für Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger veröffentlicht. Ein Fahrzeug mit angehängtem Anhänger oder Wohnwagen gil...
Die Gemeinde Skellefteå hat Parkregeln für Wohnmobile, Wohnwagen und Anhänger veröffentlicht. Ein Fahrzeug mit angehängtem Anhänger oder Wohnwagen gilt als eine Einheit und muss innerhalb der markierten Parkflächen Platz finden. Ein abgekoppelter Anhänger oder Wohnwagen wird als eigenständiges Fahrzeug behandelt und unterliegt Parkgebühren. Ein als Personenkraftwagen Klasse II zugelassenes Wohnmobil darf dort parken, wo Personenkraftwagen erlaubt sind, sofern nichts anderes angegeben ist.