Ab dem 19. Oktober können Fahrzeughalter in Großbritannien gegen eine Ablehnung der DVLA zur Änderung der Fahrzeugart in «Motor Caravan» (Wohnmobil) Einspruch einlegen. Für den Antrag sind Name und Adresse des registrierten Halters, das Kennzeichen und ein Bild der aktuellen Zulassungsbescheinigung (V5C) erforderlich. Die DVLA prüft den Antrag und entscheidet auf Grundlage der Nachweise; entsprechen diese nicht den Kriterien, bleibt der V5C unverändert. Die Fahrzeugart hat keinen Einfluss auf die Versicherungsklasse, gesetzliche Anforderungen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen.