Gericht: Aufstellen von Wohnmobilen in Schutzgebieten hat strenge Grenzen
Das Oberste Verwaltungsgericht Litauens (LVAT) bestätigte die Anordnung der Umweltschutzbehörde, einen mobilen Wohnwagen von einem Grundstück im Lands...
Das Oberste Verwaltungsgericht Litauens (LVAT) bestätigte die Anordnung der Umweltschutzbehörde, einen mobilen Wohnwagen von einem Grundstück im Landschaftsschutzgebiet Šaipiai zu entfernen. Das Gericht entschied, dass das Gesetz das Aufstellen und Nutzen von Wohnwagen in Naturschutzgebieten für jeden Zweck verbietet, einschließlich als Hilfseinrichtung für die Imkerei, mit Ausnahme ausdrücklich aufgeführter Ausnahmen. Der Kläger konnte nicht nachweisen, dass der Wohnwagen tatsächlich als Bienenstock und nicht zur vorübergehenden Unterbringung genutzt wurde.