Japan: MLIT klärt Regeln für Übernachtungen im Fahrzeug an Raststätten
Das japanische Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus (MLIT) legt keine landesweit einheitliche Zeitbegrenzung für die Ruhe im Fah...
Das japanische Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus (MLIT) legt keine landesweit einheitliche Zeitbegrenzung für die Ruhe im Fahrzeug an Raststätten (Michi-no-eki) fest. Das Ministerium erlaubt kurze Nickerchen gegen Fahrermüdigkeit, rät jedoch von Übernachtungen im öffentlichen Raum ab. Die konkreten Regeln obliegen der Leitung jeder Raststätte. Im Juli 2025 verbot die Raststätte KOKO Kurobe in der Präfektur Toyama längere Aufenthalte und die Nutzung als Übernachtungsplatz; im Oktober 2025 wurden jedoch Barbecues, Übernachtungen und Müllablagerungen gemeldet, was zu Beschwerden führte. Die Japan RV Association empfiehlt, die Ruhe auf ein Minimum zu beschränken und nicht zu campen. Für organisierte Aufenthalte stieg die Zahl der zertifizierten RV-Park-Anlagen bis Ende August 2026 landesweit auf 686.