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Marokko → Thailand: Visum und Aufenthaltsdauer

MA → TH
kein Visum nötig · mittel
Marokko → Thailand: kein Visum nötig
60
Am Stück pro Einreise

Wie viele Tage darf man sich in Thailand aufhalten?

Kurzantwort

60 Tage

kein Visum nötig; Zählregeln weiter unten

Am Stück pro Einreise
60 Tage
Wie die Tage gezählt werden
bei jeder Einreise neu
Setzt die Ausreise den Zähler zurück
Ja — Ausreise und erneute Einreise starten die Frist neu

Staatsangehörige der folgenden Länder und Gebiete dürfen zu geschäftlichen und touristischen Zwecken ohne Visum für die angegebene Dauer nach Thailand einreisen.

Quelle: Regel zu Einreise und Aufenthaltsdauer (en.wikipedia.org)

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Thailand: Rechner für Aufenthaltstage

Berechnen Sie Ihre erlaubten Tage in Thailand anhand Ihrer Ein- und Ausreisedaten — passend zu Ihrem Pass und der geltenden Zählregel.

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Vor der Reise prüfen

  • Einreise: kein Visum nötig; Aufenthaltsdauer — 60 Tage.

Wichtig für die Route

  • Ein eigenes Wohnmobil lässt sich nach dem Standardverfahren nicht nach Thailand einführen: Die DLT-Regeln für die vorübergehende Einfuhr ausländischer Fahrzeuge (FVP-Genehmigung) nennen Camper, Wohnmobile, Busse und Lkw als nicht zulässig. Ein Pkw braucht einen Antrag über eine lokale Agentur im Voraus, Versicherung, eine genehmigte Route und Begleitung. Wohnmobilreisen heißen hier: vor Ort mieten.

Darf man mit dem eigenen Fahrzeug einreisen?

Höchstfrist
180 Tage
Wie die Frist gezählt wird
pro Einreise
Alle Einfuhrregeln für Thailand

Dasselbe Land mit anderen Pässen

Aufenthaltsfristen stammen aus mehreren Quellen. Ein Teil wird von der OpenVan.camp Redaktion anhand offizieller Quellen geprüft und trägt ein Prüfdatum. Der Rest wird aus offenen Quellen übernommen, meist aus Wikipedia, und mit Quellenangabe und Abrufdatum gezeigt. Regeln zur Fahrzeugeinfuhr zeigen wir nur geprüft. Die zugrunde liegende Matrix der Visabestimmungen ist der Datensatz passport-index-data (MIT-Lizenz), Stand 17 Februar 2026.

Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.

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