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Andorra → Bosnien und Herzegowina: Visum und Aufenthaltsdauer
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Wie viele Tage darf man sich in Bosnien und Herzegowina aufhalten?
Kurzantwort
90 Tage
kein Visum nötig; Zählregeln weiter unten
- Am Stück pro Einreise
- 90 Tage
- Wie die Tage gezählt werden
- gleitender Zeitraum von 180 Tagen
- Setzt die Ausreise den Zähler zurück
- Nein — die Tage laufen im selben Zeitraum weiter
Ausländer, die nach diesem Gesetz von der Visumpflicht für die Einreise in das Hoheitsgebiet von BiH befreit sind, haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt im Land (nachfolgend: visumfreier Aufenthalt) für insgesamt bis zu 90 Tage in einem beliebigen Zeitraum von 180 Tagen, wobei der jedem Aufenthaltstag vorangehende Zeitraum von 180 Tagen zu berücksichtigen ist, sofern ein völkerrechtlicher Vertrag, dessen Vertragspartei BiH ist, nichts anderes bestimmt. (Ausländergesetz BiH, Art. 21) — Art. 22/23 ergänzen, dass die Einreise verweigert wird, wenn der Ausländer „sich bereits 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen im Hoheitsgebiet von BiH aufgehalten hat“.
Bosnien und Herzegowina: Rechner für Aufenthaltstage
Berechnen Sie Ihre erlaubten Tage in Bosnien und Herzegowina anhand Ihrer Ein- und Ausreisedaten — passend zu Ihrem Pass und der geltenden Zählregel.
Nach Datum berechnenVor der Reise prüfen
- Einreise: kein Visum nötig; Aufenthaltsdauer — 90 Tage.
- Kfz-Versicherung: keine Daten.
Wichtig für die Route
- Ausländer müssen sich innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise registrieren.
Darf man mit dem eigenen Fahrzeug einreisen?
- Höchstfrist
- 365 Tage
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Obligatorische Kfz-Versicherung
- keine Daten
Dasselbe Land mit anderen Pässen
Aufenthaltsfristen und Regeln zur vorübergehenden Fahrzeugeinfuhr prüft die OpenVan.camp Redaktion anhand offizieller Quellen — jede Regel trägt Quellenangabe und Prüfdatum. Die zugrunde liegende Matrix der Visabestimmungen stammt aus dem Datensatz passport-index-data (MIT-Lizenz), Stand 17 Februar 2026.
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.