Grundstücks- und Landbesitzer aufgepasst! Abriss von 'Feldhäusern': 1 Monat Frist gesetzt! Welche Bauten werden erlaubt?
In der Türkei ist eine neue Verordnung in Kraft getreten, die die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen verschärft. Laut der im Amtsblatt veröffentlich...
In der Türkei ist eine neue Verordnung in Kraft getreten, die die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen verschärft. Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Regelung müssen illegale Bauten, einschließlich sogenannter Tiny Houses und Bungalows auf Agrarland, abgerissen werden; es drohen Geldstrafen. Der Abriss muss innerhalb eines Monats nach der Entscheidung beginnen; falls Gemeinden dies nicht umsetzen, führt das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel den Abriss auf Kosten des Gemeindehaushalts durch. Ausgenommen sind Bauten, die eine Genehmigung im Rahmen der 'Bauamnestie' (İmar Barışı) erhalten haben, sowie legale landwirtschaftliche Strukturen, wie Weinberghäuser bis zu 30 m² auf Grundstücken von mindestens 5 Dekar. Immobilienexperte Mustafa Hakan Özelmacıklı berichtete von einem Anstieg der Verkaufsanzeigen für solche Grundstücke mit Rabatten und warnte vor Risiken beim Kauf illegaler Bauten.