Wohnmobilversicherung & Grüne Karte
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Für Auslandsreisen mit dem Wohnmobil werden mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung und die Grüne Karte – der international anerkannte Versicherungsnachweis für über 48 Länder – benötigt.
Die Grüne Karte (Internationaler Versicherungsausweis) ist keine separate Police, sondern eine standardisierte Bescheinigung Ihres Versicherers, die Haftpflichtdeckung in allen Mitgliedsländern (EU/EWR, Türkei, Marokko, Georgien, Ukraine u. a.) nachweist. Für EU-Bürger gilt die gesetzliche Kfz-Haftpflicht automatisch in allen EU-Ländern; die Grüne Karte ist der Nachweis dafür an Nicht-EU-Grenzen. Für ein Wohnmobil als Wohnraum empfiehlt sich zusätzlicher Schutz gegen Feuer, Diebstahl und Innenraumschäden.
FAQ
Brauche ich eine Grüne Karte für Reisen in EU-Länder?
Für EU-Bürger innerhalb der EU technisch nein – alle EU-Staaten erkennen gegenseitig die gesetzliche Haftpflichtversicherung an. Das Mitführen der Grünen Karte wird aber dringend empfohlen: Sie ist der schnellste Versicherungsnachweis bei einem Unfall und an Nicht-EU-Grenzen (Türkei, Marokko, Georgien) Pflicht. Die meisten Versicherer stellen sie kostenlos aus.
Gilt die normale Kfz-Versicherung für einen selbst ausgebauten Campervan?
Das hängt von der Fahrzeugzulassung ab. Ist das Fahrzeug als Wohnmobil im Fahrzeugschein eingetragen, sollte eine Wohnmobilversicherung abgeschlossen werden. Ein weiterhin als Transporter zugelassener Kastenwagen ist möglicherweise nicht für private Wohnnutzung im Ausland versichert. Den Versicherer vor dem Umbau und vor der Reise informieren.