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Spanien → Türkische Republik Nordzypern: Visum und Aufenthaltsdauer
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Wie viele Tage darf man sich in der Türkischen Republik Nordzypern aufhalten?
Kurzantwort
30 Tage
kein Visum nötig; Zählregeln weiter unten
- Am Stück pro Einreise
- 30 Tage
- Insgesamt im Zeitraum
- 90 Tage
- Wie die Tage gezählt werden
- gleitender Zeitraum von 180 Tagen
- Setzt die Ausreise den Zähler zurück
- Nein — die Tage laufen im selben Zeitraum weiter
Die Aufenthaltsdauer legt der Grenzbeamte bei der Einreise fest: meist 30 Tage, auf Nachfrage bis zu 90 (mit Unterkunftsbuchung oder Einladung). Insgesamt höchstens 90 Tage innerhalb von 180; Aus- und Wiedereinreise setzen die Zählung nicht zurück. Das Auto erhält dieselbe Frist wie der Fahrer. Länger als 90 Tage nur mit Aufenthaltstitel.
Quelle: Regel zu Einreise und Aufenthaltsdauer (mfa.gov.ct.tr)
Türkische Republik Nordzypern: Rechner für Aufenthaltstage
Berechnen Sie Ihre erlaubten Tage in der Türkischen Republik Nordzypern anhand Ihrer Ein- und Ausreisedaten — passend zu Ihrem Pass und der geltenden Zählregel.
Nach Datum berechnenVor der Reise prüfen
- Einreise: kein Visum nötig; Aufenthaltsdauer — 30 Tage.
- Kfz-Versicherung: Versicherung wird an der Grenze gekauft.
Wichtig für die Route
- Einreise aus dem Süden Zyperns nur über die Übergänge der Grünen Linie; das Auto braucht eine örtliche Versicherung, die am Übergang verkauft wird.
Darf man mit dem eigenen Fahrzeug einreisen?
- Höchstfrist
- Entspricht der erlaubten Aufenthaltsdauer der Person
- Wie die Frist gezählt wird
- zusammen mit dem Aufenthalt der Person
- Obligatorische Kfz-Versicherung
- Versicherung wird an der Grenze gekauft
Dasselbe Land mit anderen Pässen
Aufenthaltsfristen stammen aus mehreren Quellen. Ein Teil wird von der OpenVan.camp Redaktion anhand offizieller Quellen geprüft und trägt ein Prüfdatum. Der Rest wird aus offenen Quellen übernommen, meist aus Wikipedia, und mit Quellenangabe und Abrufdatum gezeigt. Regeln zur Fahrzeugeinfuhr zeigen wir nur geprüft. Die zugrunde liegende Matrix der Visabestimmungen ist der Datensatz passport-index-data (MIT-Lizenz), Stand 17 Februar 2026.
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.