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Bulgarien → Kirgisistan: Visum und Aufenthaltsdauer
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Wie viele Tage darf man sich in Kirgisistan aufhalten?
Kurzantwort
30 Tage
kein Visum nötig; Zählregeln weiter unten
- Am Stück pro Einreise
- 30 Tage
- Insgesamt im Zeitraum
- 60 Tage
- Wie die Tage gezählt werden
- gleitender Zeitraum von 60 Tagen
- Setzt die Ausreise den Zähler zurück
- Nein — die Tage laufen im selben Zeitraum weiter
Außenministerium der Kirgisischen Republik: Staatsangehörige der 55 aufgeführten (überwiegend westlichen) Länder „dürfen sich ohne Visum insgesamt bis zu 30 Tage in jedem Zeitraum von sechzig Tagen in der Kirgisischen Republik aufhalten“; Staatsangehörige der EAWU sowie Serbiens/der Türkei/der Ukraine/der Mongolei — „bis zu 90 Tage in jedem Zeitraum von einhundertachtzig Tagen“; Usbekistan — 60/120; Golfstaaten — 180/360. ACHTUNG: Die Hauptregel für typische visumfreie Touristen lautet 30 Tage in einem gleitenden Zeitraum von 60 Tagen; ein solcher Wert fehlt in der Liste der zulässigen Werte (rolling_60 existiert nicht), daher window='unknown'. Es handelt sich NICHT um „je Einreise“: Aus- und Wiedereinreise setzen den Zähler nicht zurück. Für Staatsangehörige von RU/KZ/BY/AM sowie der Türkei/Ukraine gilt rolling_180 mit 90 Tagen.
Kirgisistan: Rechner für Aufenthaltstage
Berechnen Sie Ihre erlaubten Tage in Kirgisistan anhand Ihrer Ein- und Ausreisedaten — passend zu Ihrem Pass und der geltenden Zählregel.
Nach Datum berechnenVor der Reise prüfen
- Einreise: kein Visum nötig; Aufenthaltsdauer — 30 Tage.
Darf man mit dem eigenen Fahrzeug einreisen?
- Höchstfrist
- 180 Tage
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
Dasselbe Land mit anderen Pässen
Aufenthaltsfristen und Regeln zur vorübergehenden Fahrzeugeinfuhr prüft die OpenVan.camp Redaktion anhand offizieller Quellen — jede Regel trägt Quellenangabe und Prüfdatum. Die zugrunde liegende Matrix der Visabestimmungen stammt aus dem Datensatz passport-index-data (MIT-Lizenz), Stand 17 Februar 2026.
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.