Regeln für die Anmeldung eines Wohnwagens als Erstwohnsitz
In Deutschland kann ein Wohnwagen oder Wohnmobil als meldepflichtiger Erstwohnsitz gelten, wenn er dauerhaft genutzt wird und den Schwerpunkt der Lebe...
In Deutschland kann ein Wohnwagen oder Wohnmobil als meldepflichtiger Erstwohnsitz gelten, wenn er dauerhaft genutzt wird und den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen bildet. Der Besitzer muss sich dann beim Einwohnermeldeamt anmelden und kann einer Zweitwohnsitzsteuer unterliegen, deren Höhe die Kommune festlegt. Dauerhaftes Wohnen erfordert einen speziellen Versicherungsschutz, der über die reine KFZ-Versicherung hinausgeht.